Blankoverordnung für Schultererkrankungen – Ihre individuelle Therapie

Seit dem 1. November 2024 gilt eine neue gesetzliche Regelung in der Physiotherapie: die sogenannte Blankoverordnung für Erkrankungen der Schulter.

Bei dieser Verordnung stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt keine konkreten Angaben zu Behandlungsanzahl, -frequenz oder Therapiemaßnahmen aus. Stattdessen übernehmen wir als Physiotherapeut:innen – nach einer fundierten Befunderhebung und in enger Abstimmung mit Ihnen – die Planung Ihrer Therapie. Das ermöglicht eine individuell angepasste Behandlung, die genau auf Ihre Beschwerden und Ziele abgestimmt ist.

Dabei können mehrere Heilmittel gleichzeitig eingesetzt werden, wie z. B. Krankengymnastik in Kombination mit Wärmetherapie oder Elektrotherapie. So profitieren Sie von einer intensiveren und längeren Behandlungszeit im Vergleich zur klassischen Standardverordnung, bei der häufig nur 15–20 Minuten vorgesehen sind.

Wichtig:
    •    Die Therapie muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung begonnen werden.
    •    Die Verordnung hat eine Gültigkeit von 16 Wochen.

 

Gerne beraten wir Sie persönlich, ob diese Verordnung für Sie in Frage kommt.

 

Unsere Therapien

Unser breites Leistungsspektrum steht allen Patienten, sowohl gesetzlich und privat Versicherten, als auch Selbstzahlern zur Verfügung.